Nach einem Umzug: ohne Halterwechsel
Die neue Anschrift muss in die Fahrzeugpapiere, der Halter bleibt derselbe. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten, auch beim Umzug in einen anderen Zulassungsbereich: Die Pflicht zum Kennzeichenwechsel ist seit dem 01.01.2015 aufgehoben. Möchten Sie trotzdem neue Kennzeichen, bekommen Sie die auch bei uns.